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Mostropolis

MOSTVIERTLER BILDUNGSHOF GIESSHÜBL

3300 Amstetten, Gießhübl 7

Tel.: 07472/62722  -   Fax: 07472/62722-35

e-mail: office@mostviertler-bildungshof.at

homepage: www.mostviertler-bildungshof.at

                                        

 

 

                                                                                               

                                          

Schul- und Heimordnung

 

Die Schul- und Heimordnung bildet die Grundlage für harmonisches Zusammenleben.

 

Der Schulgemeinschaftsausschuss der LFS Gießhübl hat am 29. Sept. 2007 folgende Hausordnung erlassen:

 

Die SchülerInnen haben sich gegenüber den MitschülerInnen, LehrerInnen, Bediensteten  und Gästen höflich und diszipliniert zu verhalten.

 

SCHULE - INTERNAT

 

·      Die SchülerInnen haben sich generell an festgesetzte Unterrichtszeiten zu halten, haben pünktlich und zuverlässig am Unterrichtsgeschehen teilnehmen.

 

·      Eine etwaige Abwesenheit der SchülerInnen vom Unterricht ist vom Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen.

 

·         Sollten die Schülerinnen zu Wochenbeginn nicht anreisen können, ist von den Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich zu verständigen.

 

·         Die Benützung von eigenen Kraftfahrzeugen ist nur zur An- und Abreise gestattet. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem dafür vorgesehen Parkplatz abgestellt werden; für etwaige Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.

 

·         Die Verwendung von Handys im Unterricht ist den SchülerInnen verboten.

 

·         Es ist den SchülerInnen verboten, gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen.

 

Das Mitnehmen von Jagdwaffen (ausschließlich für das Übungsschießen im Schwerpunktfach Jagdwesen) ist nur dann gestattet, wenn diese nach Ankunft in der Schule SOFORT im Waffenschrank der Schule verwahrt werden. Das Gleiche gilt auch für die dazu mitgebrachte Muniton. Außerhalb der Zeitdauer des Übungsschießens dürfen keine Waffen in die Schule mitgenommen werden.

 

 

·         Es ist den SchülerInnen verboten, Maschinen und Geräte eigenmächtig in Betrieb zu nehmen und diverse Sicherheitseinrichtungen unbefugt zu betätigen.

 

·         Für die Internatszimmer wird ein Zimmerverantwortlicher (wöchentlich) eingeteilt, der die Aufgabe hat, das Zimmer in der Früh (07.20 - 07.45 Uhr) und am Freitag Mittag (12.10 - 12.30 Uhr ) ordentlich beim diensthabenden LehrerIn  abzumelden.

 

·         Die den SchülerInnen übertragen Dienste sind verantwortungsbewusst durchzuführen. Sollten die SchülerInnen ihren Diensten nicht nachkommen können, haben sie sich zeitgerecht um Ersatz zu kümmern.

 

·         Die SchülerInnen haben sich so zu verhalten, dass die Schule und deren Einrichtungen sauber und unbeschädigt bleiben. Wer das Eigentum der Schule oder seiner MitschülerInnen beschädigt, ist zu Schadenersatz verpflichtet.

 

·         Für die Vollständigkeit der eigenen Unterrichtsbehelfe sowie für eine saubere Praxiskleidung sind die SchülerInnen selbst verantwortlich.

 

·         Der Besitz und Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist in Schule und Internat ausnahmslos verboten.

 

·         Das Rauchen ist in Schule und Internat verboten und soll gänzlich unterlassen werden. In der Freizeit (nicht in den 5-Minuten-Pausen) ist ein eigens dafür gekennzeichneter Ort vorgesehen. (Ausnahmslos nur über 16 Jahre).

 

·         Der Schul- und Internatsbereich darf nur mit Hausschuhen betreten werden, die Straßen- bzw. Praxisschuhe sind in den dafür vorgesehenen Kästen aufzubewahren.

 

·         Der Betrieb von Radios, CD-Playern, Cassettenrecordern und Föhns ist erlaubt,die Inbetriebnahme anderer Elektrogeräte ist verboten. Ein Wasserkocher ist in den Internatszimmer erlaubt. Die Benützung einer Kaffeemaschine ist nur im Aufenthaltsraum im 4. Stock genehmigt.

 

·         Alle Räume im Internat und deren Einrichtungen sind stets in Ordnung zu halten. In den Sanitäranlagen ist auf besondere Sauberkeit zu achten.

 

·         Wertgegenstände und Geldbeträge sind versperrt aufzubewahren; für abhanden gekommenes  Eigentum wird von der Schule keine Haftung übernommen.

 

·         Das Verlassen des Schulbereiches nach Unterrichtsende ist nur mit Genehmigung der diensthabenden Lehrkraft erlaubt.

 

·         Den Burschen ist das Betreten und der Aufenthalt in den Internatszimmern der Mädchen ausnahmslos verboten.

 

·         Den Mädchen ist das Betreten und der Aufenthalt in den Internatszimmern der Burschen  ausnahmslos verboten.

 

 

 

·         Fremden Personen ist das Betreten des Internates nicht erlaubt! Ein Besuch ist nur nach Absprache mit der diensthabenden Lehrkraft in der Aula (vor dem Speisesaal) bis 21:00 Uhr erlaubt.

 

 

ALLGEMEINES

 

·         Erkrankungen und Unfälle sind den Lehrkräften sofort zu melden. Allergien, chronische Erkrankungen und eine regelmäßig verordnete Einnahme von Medikamenten sind der Schule (dem Klassenvorstand) bekanntzugeben.

 

·         Feuer- oder Brandverdacht ist unverzüglich zu melden. Bei Brandfall sind die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Weisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.

 

·        Bei Brand- und Katastrophenfällen ist am Sportplatz der Sammelplatz!

 

·         Der Schüler/die Schülerin erteilt seine/ihre Zustimmung, dass Bildnisse seiner/ihrer Person, die im Rahmen der Schule, Schulveranstaltungen oder von der Schule organisierten Veranstaltungen etc. gemacht werden, in den Schulmedien (zB Zeitschrift, Internet, etc.) aber auch zu Werbezwecken für die Schule (zB Prospekte der Landwirtschaftlichen Fachschule, Webseite der Schule, etc.) unentgeltlich verwendet werden können."

 

·        Vergehen  gegen die Schul- und Heimordnung können disziplinäre Maßnahmen zur Folge haben und zum Ausschluss führen.

 

Die Direktion appeliert im Interesse eines gedeihlichen Schul- und Betriebsklimas an alle SchülerInnen und Erziehungsberechtigten um Beachtung dieser Schul- und Heimordnung.

 

 

Dir. Ing. Gerhard Altrichter, e.h.